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Inkassorecht von A bis Z: Die wichtigsten Fachbegriffe einfach erklärt

Das Inkassorecht ist ein komplexes Zusammenspiel von zivilrechtlichen, vollstreckungsrechtlichen und kaufmännischen Mechanismen. Wer sich mit offenen Forderungen, Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung beschäftigt, stößt schnell auf juristische Fachbegriffe. Dieses Lexikon erklärt die zentralen Begriffe im Inkassowesen – kompakt, praxisnah und verständlich.


A – Abtretung

Definition: Die vertragliche Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar).
Praxis: Inkassounternehmen agieren häufig auf Grundlage abgetretener Forderungen.
Beispiel: Ein Online-Shop tritt unbezahlte Rechnungen an ein Inkassobüro ab.


B – Bonitätsauskunft

Definition: Bewertung der wirtschaftlichen Zahlungsfähigkeit eines Schuldners.
Praxis: Grundlage zur Einschätzung der Realisierbarkeit einer Forderung.
Beispiel: Vor gerichtlichen Schritten wird oft eine Bonitätsprüfung eingeholt.


D – Debitor

Definition: Der Schuldner einer Geldforderung.
Praxis: Der Debitor ist der Adressat des Inkassoprozesses.
Hinweis: Oft synonym mit „Schuldner“ verwendet.


E – Einziehungsauftrag

Definition: Der Gläubiger beauftragt ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug.
Wichtig: Die Forderung bleibt im Eigentum des Gläubigers, keine Abtretung.
Vorteil: Geringere Kosten und mehr Kontrolle für den Gläubiger.


F – Forderungsmanagement

Definition: Systematischer Prozess zur Vermeidung und Einziehung offener Rechnungen.
Umfang: Mahnwesen, Inkasso, Bonitätsprüfung, Titelüberwachung.
Ziel: Liquiditätssicherung und Reduktion von Zahlungsausfällen.


H – Hauptforderung

Definition: Der ursprünglich geschuldete Betrag ohne Zinsen oder Kosten.
Beispiel: Bei einer unbezahlten Rechnung über 500 € ist das die Hauptforderung.


I – Inkassokosten

Definition: Entgelte für die Tätigkeit eines Inkassounternehmens.
Rechtslage: Können unter bestimmten Voraussetzungen als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Achtung: Höhe muss verhältnismäßig sein (§ 4 RDGEG, § 280 BGB).


M – Mahnverfahren

Definition: Gerichtliches Verfahren zur schnellen Titulierung unbestrittener Forderungen.
Ablauf: Antrag → Mahnbescheid → Vollstreckungsbescheid → ggf. Zwangsvollstreckung.
Vorteil: Kostengünstig, ohne mündliche Verhandlung.


P – Pfändung

Definition: Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher.
Arten: Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung.
Ziel: Realisierung der titulierten Forderung.


R – Rücklastschrift

Definition: Rückgabe einer Lastschrift mangels Deckung oder Widerspruch des Kontoinhabers.
Folge: Gläubiger kann Verzugszinsen und Rücklastschriftkosten geltend machen.


T – Titel / Vollstreckungstitel

Definition: Amtlich anerkannter Nachweis einer Forderung (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid).
Bedeutung: Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung.
Gültigkeit: In der Regel 30 Jahre vollstreckbar.


V – Verzug

Definition: Zeitlicher Verzug des Schuldners mit seiner Zahlungspflicht (§ 286 BGB).
Folgen: Anspruch auf Verzugszinsen, Inkassokosten, Schadensersatz.
Hinweis: Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn Zahlungstermin vertraglich vereinbart wurde.


Z – Zwangsvollstreckung

Definition: Staatlich geregelte Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruchs.
Beispiele: Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerung.
Voraussetzung: Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel.


Verständnis schafft Handlungsfähigkeit

Das Inkassorecht ist kein Buch mit sieben Siegeln – mit den richtigen Begriffen wird es durchschaubarer. Ob Gläubiger, Inkassodienstleister oder Schuldner: Wer die Sprache des Forderungsmanagements versteht, ist besser gewappnet für rechtssichere und faire Lösungen.

Inkassorecht von A bis Z: Die wichtigsten Fachbegriffe einfach erklärt

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