inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Mahnverfahren, gerichtlich

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren hat der Gläubiger die Möglichkeit, sich verhältnismäßig rasch, billig und ohne mündliche Verhandlung einen Vollstreckungstitel für seine Geldforderung zu verschaffen. Er heißt Vollstreckungsbescheid, und man erlangt ihn über das Mahnverfahren in ca. 6 – 8 Wochen. Ist dann die Forderung „tituliert“, kann der Gläubiger in das Einkommen und sonstige Vermögen des Schuldners vollstrecken. Das Mahnverfahren beginnt mit der Einreichung des ausgefüllten Mahnvordrucksatzes. Bereits mit der Einreichung des Mahnantrags wird die laufende Verjährungsfrist unterbrochen, wenn der Mahnbescheid alsbald zugestellt wird. Das kann auch noch nach zwei, in Ausnahmefällen sogar drei Wochen sein. Wichtig ist die genaue, identitätssichere Bezeichnung des Antragsgegners. Bei der GmbH muss der Geschäftsführer als der gesetzliche Vertreter angegeben werden. Ihm muss der Mahnbescheid zugestellt werden. Legt der Schuldner innerhalb einer Zwei-Wochenfrist gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, wird das Verfahren auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Streitgericht abgegeben. Es sind dann neben der bereits entrichteten halben Gerichtsgebühr (z.B. bei einer Forderung von 500 Euro 18,00 Euro inklusive Zustellung) weitere 2 1/2 Gerichtsgebühren einzuzahlen und der Anspruch ist unter Beweisantritt genau zu begründen. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, wird dies dem Gläubiger mitgeteilt, der nach Überprüfung seiner Eingangskonten Vollstreckungsbescheid beantragen kann. Wenn der Schuldner binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, wird die Sache vom Mahngericht von Amts wegen an das Streitgericht abgegeben. Auch in diesem Fall muss der Gläubiger weitere 2 1/2 Gerichtsgebühren einzahlen und den Anspruch unter Beweisantritt genau begründen.

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