Mahnschreiben

Das Mahnschreiben findet Anwendung im außergerichtlichen Mahnen.

Ein Mahnschreiben muss nicht als solches erkennbar sein, sollte aber folgende Elemente enthalten:

  • genaue Absender- und Gläubigerbezeichnung,
  • genaue Forderungsbezeichnung,
  • Hinweis, dass die Schuld eingefordert wird,
  • Angabe des Kontos, auf das eingezahlt werden soll.

Hinweis: Im außergerichtlichen Mahnverfahren sind zunächst nur die sog. baren Auslagen ersatzfähig, d.h. Personalkosten für eigene Mahnabteilungen sind nicht umlagefähig.

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