inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Mahnschreiben

Das Mahnschreiben findet Anwendung im außergerichtlichen Mahnen.

Ein Mahnschreiben muss nicht als solches erkennbar sein, sollte aber folgende Elemente enthalten:

  • genaue Absender- und Gläubigerbezeichnung,
  • genaue Forderungsbezeichnung,
  • Hinweis, dass die Schuld eingefordert wird,
  • Angabe des Kontos, auf das eingezahlt werden soll.

Hinweis: Im außergerichtlichen Mahnverfahren sind zunächst nur die sog. baren Auslagen ersatzfähig, d.h. Personalkosten für eigene Mahnabteilungen sind nicht umlagefähig.

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