Die Auskunft über den Schuldner betrifft das außergerichtliches Mahnen. Im Mahnschreiben und ggf. im folgenden Verfahren ist der Schuldner genau zu bezeichnen. Ergeben sich die Angaben nicht aus den Unterlagen des Gläubigers, so stehen verschiedene Auskunftsstellen zur Verfügung:
- Einwohnermeldeamt
- Ausländerregister
- Gewerberegister
- Post
- Detekteien
- Berufsvertretungen (Kammern)
- Grundbuchamt
- Handelsregister
- Vereins- und Genossenschaftregister