Ist der Forderungseinzug durch ein Mahnverfahren nicht fruchtbar, so folgt die Vollstreckung. Sie ist Voraussetzung für eine anschließende Pfändung. Es handelt sich dabei um eine Vollstreckung mit staatlichem Zwang, die Zwangsvollsteckung.
Man unterscheidet das zwangsvollstreckungsrechtliche Verfahren vom Erkenntnisverfahren, welches den Anspruch nur feststellt.
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