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Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Forderung

Ausgangspunkt für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist die Forderung. Als “Forderung” ist das Recht des Gläubigers auf die Leistung anzusehen. Die Forderung kann aus mehreren Teilen bestehen:

  • Die Hauptforderung: Sie ist das primäre Recht auf die Leistung, z.B. auf Kaufpreiszahlung.
  • Die Nebenforderung: Sie sichert die sonstigen Rechtsgüter des Vertragspartners. Hierunter fallen also die Schäden, die z.B. der Verzug des Schuldners anrichtet.
  • Die Zinsen: Sie sind ebenfalls Teil der Forderungen und können als Verzugsschaden geltend gemacht werden
  • Die Kosten: Hierunter fallen alle Kosten, die dem Gläubiger durch die Rechtsverfolgung entstehen. Das sind: Ermittlungskosten, Mahnkosten, Fahrtkosten, Telefonkosten, Gerichts- und Anwaltskosten.

Reicht eine Zahlung des Schuldners nicht aus, um die volle Forderung zu begleichen, sieht § 367 BGB vor, dass Teilzahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und letztlich auf die Hauptforderung anzurechnen sind. Etwas anderes gilt bei der Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes. Hier werden Teilleistungen erst auf Kosten, dann auf die Hauptforderung und letztlich auf die Zinsen angerechnet.

Die Forderung fällt in den Bereich des außergerichtlichen Mahnens.

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