Im Insolvenzrecht spricht man von Schuldnern und Gläubigern um die Parteien darzustellen.
Schuldner
Ein Schuldner ist derjenige, gegen den einem anderen ein Anspruch aus einem Schuldverhältnis zusteht. In der Zwangsvollstreckung wird der Begriff Schuldner für die Partei, gegen die der vollstreckbare Anspruch gelten gemacht wird, benutzt.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist derjenige, dem ein Anspruch gegen einen anderen aus einem Schuldverhältnis zusteht. Der Begriff Gläubiger wird in der Zwangsvollstreckung auch als Parteibezeichnung für denjenigen verwendet, der einen vollstreckbaren Anspruch geltend macht.