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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung dient der Durchsetzung von Ansprüchen mit staatlichem Zwang. Dabei ist das zwangsvollstreckungsrechtliche Verfahren vollständig vom Erkenntnisverfahren, welches den Anspruch nur feststellt, getrennt.

Im Erkenntnisverfahren erlangt der Gläubiger durch das Urteil zunächst nur einen Titel, der – sofern der Schuldner nicht freiwillig zahlt – der Durchsetzung, d.h. der Vollstreckung bedarf. Die Notwendigkeit einer staatlichen Durchsetzungshilfe folgt aus dem geltenden Selbsthilfeverbot. Der Gesetzgeber hat in der ZPO ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung gestellt, um Ansprüche mit staatlicher Hilfe durchzusetzen.

Im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen mit staatlichem Zwang unterscheidet man verschiedene Verfahrensarten:

  • die Einzelzwangsvollstreckung,
  • das Insolvenzverfahren und
  • den einstweiligen Rechtsschutz.

Alle Verfahrensarten sind kompliziert und enthalten ein ausgewogenes Verhältnis von Gläubiger- und Schuldnerschutz. Unterschiedliche Vollstreckungsorgane sind für die geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständig.

Der Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner in allen Fragen der Zwangsvollsteckung.

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