inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Verzugsschaden

Die Zinsen können als Verzugsschaden ebenso geltend gemacht werden wie Kosten. Hierunter fallen alle Kosten, die dem Gläubiger durch die Rechtsverfolgung entstehen.

Wir informieren und beraten Sie im gesamten Inkassorecht.

Angebote

Das sind:

  • Ermittlungskosten,
  • Mahnkosten,
  • Fahrtkosten,
  • Telefonkosten,
  • Gerichts- und
  • Anwaltskosten.

Im außergerichtlichen Mahnverfahren sind zunächst nur die sog. baren Auslagen ersatzfähig, danach sind z.B. Personalkosten für eigene Mahnabteilungen nicht umlagefähig.

Achtung! Der Gläubiger darf den Schaden nicht dadurch erhöhen, dass er vermeidbare bzw. unnötige Kosten verursacht. In einem solchen Fall sind diese Kosten nicht ersatzfähig. Dies gilt nach zunehmender Rechtsansicht vieler Gerichte für Kosten eines Inkassobüros, sofern absehbar ist, dass ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird. Denn dann ist fraglich, warum der Gläubiger nicht gleich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat

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