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Sozialleistungspfändung

Den Sozialleistungsansprüchen kommt eine zunehmende Bedeutung bei der Zwangsvollstreckung zu. Immer größere Teile der Bevölkerung partizipieren an den vielfältigen Leistungen des Sozialstaats. Diese wichtige Quelle zum Teil erheblicher Einkünfte kann auch für Vollstreckungsmaßnahmen von Interesse sein. Die Erweiterung der Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen ist eine Konsequenz der Entwicklung des Sozialrechts selbst. Wenn eine wachsende Zahl von Menschen einerseits von Sozialleistungen lebt, andererseits zur Kreditaufnahme neigt, wird ein Sozialrecht antiquiert, das die Sozialleistungsansprüche dem rechtsgeschäftlichen Verkehr gänzlich entzieht. Für eine grundsätzliche Unpfändbarkeit derartiger Ansprüche lassen sich somit heute keine durchschlagenden Gründe mehr finden.

Dieses prekäre Thema sollte ein Anwalt bearbeiten. Wenden Sie sich an InkassoRA.

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Die Sozialleistungspfändung ist an einem Schnittpunkt zwischen Vollstreckungs- und Sozialrecht angesiedelt. Diese Rechtsgebiete werden von unterschiedlichen Verfahrensgrundsätzen geprägt: Praktikabilität und Einfachheit des schnellen Zugriffs einerseits und umfassende Tatsachenaufklärung und allseitige Interessenabwägung andererseits. Diese Spannungslage und die teilweise nur mangelhafte Einbindung des § 54 SGB I in das allgemeine Vollstreckungsrecht haben zu Schwierigkeiten bei seiner praktischen Anwendung geführt.

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