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Kontenpfändung – Wenn der Zugriff auf das Konto blockiert wird

Die Kontenpfändung ist ein effektives, aber einschneidendes Zwangsvollstreckungsinstrument. Gläubiger nutzen sie, um offene Geldforderungen durchzusetzen – häufig überraschend für den Schuldner.

Was ist eine Kontenpfändung?

Bei der Kontenpfändung handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, bei der ein Gläubiger mithilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf das Girokonto des Schuldners zugreift. Die Bank ist dann verpflichtet, Guthaben bis zur Höhe der Forderung einzufrieren und an den Gläubiger auszukehren.

Voraussetzungen für eine Kontenpfändung

Eine Kontenpfändung ist nur möglich, wenn der Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel verfügt – etwa ein gerichtliches Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsklausel.

Zusätzlich muss die Forderung fällig sein und der Schuldner sich im Verzug befinden.

Ablauf der Kontenpfändung

  1. Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).
  2. Nach Zustellung an die Bank wird das Konto gesperrt.
  3. Der Schuldner erhält eine Zustellung und kann binnen 14 Tagen Einwendungen oder Widerspruch geltend machen.
  4. Nach Ablauf der Frist überweist die Bank das pfändbare Guthaben an den Gläubiger.

Tipp: Der Schuldner kann bei der Bank ein sogenanntes P-Konto einrichten, um einen gesetzlich geschützten Freibetrag zu sichern.

Beispiel aus der Praxis

Ein Handwerksbetrieb bleibt trotz mehrfacher Mahnungen eine Rechnung über 3.200 € schuldig. Der Gläubiger – ein Großhändler – erwirkt einen Vollstreckungsbescheid und stellt über seinen Rechtsanwalt den Antrag auf Kontenpfändung. Die Bank des Handwerksbetriebs sperrt daraufhin das Konto. Löhne können nicht mehr ausgezahlt werden, Lastschriften platzen. Erst nach Rückzahlung der Schuld wird das Konto wieder freigegeben.

Fazit: Für Schuldner ist die Maßnahme gravierend – für Gläubiger oft die letzte Möglichkeit zur Realisierung ihrer Forderung.

Wie schützt man sich als Schuldner?

  • Frühzeitig kommunizieren: Wer Zahlungsprobleme hat, sollte Gläubiger proaktiv ansprechen und Ratenzahlungen anbieten.
  • P-Konto einrichten: Dieses „Pfändungsschutzkonto“ schützt den Grundfreibetrag (aktuell rund 1.410 € pro Monat, Stand 2025) vor Pfändung.
  • Rechtsberatung einholen: Besonders wenn unklare oder unberechtigte Forderungen vorliegen.

Fazit: Kontenpfändung – wirksam, aber einschneidend

Die Kontenpfändung ist ein mächtiges Mittel der Forderungsdurchsetzung, das Schuldner empfindlich trifft. Sie sollte jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn mildere Mittel wie außergerichtliche Mahnungen oder das gerichtliche Mahnverfahren ausgeschöpft wurden. Schuldner wiederum können sich durch das P-Konto und rechtzeitige Kommunikation vor finanzieller Handlungsunfähigkeit schützen.

Mehr Informationen zur Zwangsvollstreckung und Inkassomaßnahmen > 

Kontenpfändung – Wenn der Zugriff auf das Konto blockiert wird

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